Nutzungsbedingungen


für Angebote im Zusammenhang mit den Volltext-Datenbanken des Fraunhofer-Informationszentrum Raum und Bau IRB im Abonnement
1.   Gegenstand; Anbieter
1.1
Das Fraunhofer-Informationszentrum Raum und Bau IRB (im Folgenden: das "Fraunhofer IRB") bietet auf seinen Internetseitenkostenpflichtigen Zugang zu verschiedenen Volltext-Datenbanken (im Folgenden: die "Datenbanken") zu Themen des Planens und Bauens.

1.2
Das Fraunhofer IRB ist eine rechtlich unselbständige Einrichtung des Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., Hansastraße 27c, 80686 München (im Folgenden: "Fraunhofer"). Sämtliche aus diesen Nutzungsbedingungen herrührenden Rechte und Pflichtn des Kunden bestehen daher gegenüber Fraunhofer.

1.3
Kontakt- und Korrespondenzadresse für alle Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung der Datenbanken ist das

Fraunhofer-Informationszentrum Raum und Bau IRB,
Nobelstraße 12, 70569 Stuttgart

1.4
Für Verträge über die Nutzung der Datenbanken gelten die folgenden Bestimmungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende vorformulierte Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Fraunhofer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2.   Inhalte der Datenbanken
2.1
Die Datenbanken enthalten Publikationen aus dem Fraunhofer IRB Verlag ("Eigenpublikationen") und aus anderen Verlagen ("Fremdpublikationen") oder Dokumente wie z. B. amtliche Zulassungen und Prüfzeugnisse im Zusammenhang mit Bauverfahren (im Folgenden insgesamt: die "Volltext-Dokumente") verschiedener Art zu Themen des Planens und Bauens im Volltext. Ferner enthalten die Datensätze die zu den Volltext-Dokumenten gehörenden bibliografischen Daten sowie i.d.R. Verschlagwortung und Abstracts.

2.2
Die in den Datenbanken abrufbaren Volltext-Dokumente und sonstigen Inhalte, die nicht von Fraunhofer stammen, werden von Fraunhofer inhaltlich nicht gesichtet, geprüft oder bewertet, sondern lediglich ihrem Thema entsprechend in die Datenbank aufgenommen und eingeordnet.

2.3
Volltext-Dokumente wie Zulassungen und Prüfzeugnisse werden Fraunhofer von externen Partnern überlassen. Fraunhofer hat keinen Einfluss darauf, von diesen stets mit den aktuellsten Dokumenten versorgt zu werden.
3.   Kostenpflichtige Nutzung im Abonnement; Vertragsschluss
3.1
Die kostenpflichtige Nutzung der Datenbanken erfolgt durch Einräumung einer Zugriffsberechtigung gegen Zahlung einer regelmäßigen Nutzungsgebühr (Abonnement). Während der Laufzeit des Abonnements ist dem Kunden die Nutzung der abonnierten Nutzungsumgebung und der Inhalte jederzeit möglich. Einzelne Datenbanken sehen auch die Nutzung von Teilen der Datenbank ("Datenbanksegmente") im Abonnement vor.

3.2
Der Vertragsschluss über die Nutzung der Datenbanken erfolgt über wechselseitige Erklärungen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder über die Online-Bestellfunktion auf den Internetseiten des Fraunhofer IRB oder über das erstmalige LogIn in die jeweilige Datenbank.
4.   Weitere Leistungen:
      Persönliches Archiv; DVD; kostenpflichtiger Info-Mailing-Service
4.1
Der Kunde hat im Rahmen bestimmter Datenbankabonnements die Möglichkeit, Volltext-Dokumente innerhalb seiner Online-Nutzungsumgebung in einem persönlichen Archiv zu speichern und mit Kommentaren zu versehen sowie eine eigene Dokumentenstruktur anzulegen. Nach Beendigung des Abonnements steht dem Kunden das persönliche Archiv einschließlich der darin abgelegten Volltext-Dokumente und der Kommentare nicht mehr zur Verfügung.

4.2
Fraunhofer bietet die Nutzung bestimmter Datenbanken auch inkl. Lieferung einer DVD an, auf der sich die Datenbankinhalte und die für deren Nutzung benötigte Datenbanksoftware befinden. Bestellt der Kunde einen Datenbankzugang mitsamt DVD, überlässt ihm Fraunhofer erstmalig zu Beginn seines Abonnements sowie während der Laufzeit des Abonnements einmal pro Vertragsperiode eine jeweils aktuelle Version der DVD (versandkostenfrei).

4.3
Die Lieferung der DVD erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Fraunhofer behält sich vor, die Lieferung der Ware durch Dritte vornehmen zu lassen. Wird die DVD auf Wunsch des Kunden zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort versandt, findet der Gefahrübergang auf den Kunden im Moment der Übergabe der Ware an das Versandunternehmen statt, sofern der Kunde Unternehmer i. S. v. § 14 BGB ist, d. h. bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

4.4
Für bestimmte Datenbanken wird ein kostenpflichtiger Info-Mailing-Service angeboten, den der Kunde unabhängig von der Nutzung der Suchumgebung einer Datenbank in Anspruch nehmen kann. Bei diesem Service wird er per E-Mail tagesaktuell benachrichtigt, sobald neue Volltext-Dokumente in eine bestimmte Datenbank eingestellt werden. Der Kunde kann vorab festlegen, hinsichtlich welcher Themen er über neue Dokumente in dieser Datenbank informiert werden möchte.
5.   Zugangskennung; Nutzungslizenzen
5.1
Die Autorisierung berechtigter Zugriffe auf die Datenbanken erfolgt automatisch durch Abfrage und Identifizierung der IP-Adressen eines Rechnernetzwerkes bzw. einzelner autorisierter Rechner, von denen der Kunde aus zugreift. Die IP-Adressen teilt der Kunde dem Fraunhofer IRB auf Verlangen mit. In Fällen, in denen eine Autorisierung über die Abfrage der IP-Adresse nicht möglich ist (z. B. bei einem Zugriff auf die Datenbanken von mobilen Rechnern aus, per VPN oder wenn Provider-bedingt keine stabilen IPs verfügbar sind), erfolgt die Autorisierung durch Abfrage der Zugangskennung.

5.2
Die Zugangskennung dient ausschließlich dem eigenen Gebrauch des Kunden und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Zugangskennung und somit auf die Datenbanken durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern.

5.3
Die Nutzung der Datenbanken im Abonnement beschränkt sich auf die mit dem Kunden vereinbarte Höchstzahl gleichzeitiger Zugriffe autorisierter Nutzer/Arbeitsplätze. Eine Überschreitung der vereinbarten Höchstzahl durch mehrfachen gleichzeitigen Zugriff des Kunden auf die Datenbanken ist nicht zulässig.
6.   Wartungsarbeiten
Fraunhofer ist berechtigt, die Verfügbarkeit der Datenbanken einzuschränken, um notwendige Wartungsarbeiten, Softwareinstallationen und/oder Updates an den Servern durchzuführen. Solche Arbeiten werden während der Wartungsfenster (Montag bis Freitag von 6:30 bis 8:30 Uhr MEZ) durchgeführt. Bei der Durchführung notwendiger Arbeiten wird Fraunhofer auf die Interessen der Kunden Rücksicht nehmen und Unterbrechungen so kurz wie möglich halten. Arbeiten, bei denen eine Unterbrechung von mehr als 10 Minuten vorhersehbar ist, werden dem Kunden rechtzeitig und durch einen deutlich sichtbaren Hinweis auf den Datenbankseiten bekannt gegeben. Notfallarbeiten, die dem Schutz der Kunden, deren Daten oder dem Eigentum von Fraunhofer, insbesondere den Servern und der Infrastruktur dienen, können jederzeit und ohne Vorankündigung durchgeführt werden.
7.   Nutzungsrechte
Fraunhofer räumt dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches Recht ein, die Datenbanken zum eigenen Gebrauch zu Informationszwecken zu nutzen. Dies umfasst das Recht, die Datenbankinhalte insbesondere die Volltext-Dokumente durch Bildschirmanzeige und Downloads, zur Ablage im persönlichen Datenbankarchiv sowie zur Erstellung von Papierkopien zu vervielfältigen. Im Übrigen dürfen die Datenbankinhalte außer in den engen Grenzen des Urheberrechts weder vervielfältigt, verbreitet noch öffentlich zugänglich gemacht werden. Eine gewerbliche Verwertung der Datenbankinhalte ist nicht gestattet.

8.   Widerrufsbelehrung
Bei Verträgen über die Nutzung der Datenbanken besteht zugunsten des Kunden, der Verbraucher i. S. v. § 13 BGB ist, d. h. ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder seiner gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, ein Widerrufsrecht, über dessen Umfang und Folgen nachfolgend belehrt wird.

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Art 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:
Fraunhofer-Informationszentrum Raum und Bau IRB
Nobelstraße 12, 70569 Stuttgart.

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

9.   Preise; Zahlung; Preisanpassungen
9.1
Für die Nutzung der Datenbanken und weiterer Leistungen gemäß Ziff. 2 bis 4 gelten die vom Fraunhofer IRB genannten Preise.

9.2
Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer in jeweils geltender Höhe.

9.3
Fraunhofer ist berechtigt, die Preise für Abonnements von Datenbankzugängen und des Info-Mailing-Service (Ziff. 4.4) im laufenden Vertragsverhältnis erstmalig 12 Monate nach Vertragsbeginn allgemein zu erhöhen, um die Preise an die bei Fraunhofer im Hinblick auf Personalkosten, Beschaffungs- und Wartungskosten für die IT-Infrastruktur sowie Kosten für Produktion bzw. Einkauf von Content für die Datenbanken anzupassen. Die Preiserhöhung wird dem Kunden mindestens 4 Wochen vor ihrem Wirksamwerden angekündigt. Bei einer Preissteigerung von über 5% steht dem Kunden ohne Beachtung der Vertragslaufzeit ein Sonderkündigungsrecht zu, das binnen 2 Wochen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung ausgeübt werden muss. Zu weiteren Preiserhöhungen ist Fraunhofer nur berechtigt, wenn die letzte Preiserhöhung mindestens 12 Monate zurückliegt. Dies gilt nicht für Preiserhöhungen aufgrund einer Anhebung der gesetzlichen Umsatzsteuer.
10.   Zahlung; Fälligkeit; Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht
10.1
Die Gebühren gemäß Ziff. 9 werden dem Kunden für einen Nutzungszeitraum von 12 Monaten im Voraus berechnet.

10.2
Sofern keine besonderen Zahlungsziele vereinbart werden, bestimmt sich die Fälligkeit der geschuldeten Zahlungen nach dem in der Rechnung genannten Fälligkeitsdatum. Ist in der Rechnung kein Fälligkeitsdatum angegeben, sind Zahlungen mit Erhalt der Rechnung fällig.

10.3
Zahlungen sind ohne Abzüge und unter Angabe der Rechnungsnummer auf das in der Rechnung angegebene Konto von Fraunhofer zu leisten.

10.4
Eine Aufrechnung gegen Forderungen von Fraunhofer ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

10.5
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
11.   Mängel
11.1
Fraunhofer wendet bei Auswahl und Pflege der Datenbankinhalte und bei der Erbringung seiner weiteren Leistungen die üblicherweise zu erwartende Sorgfalt an.

11.2
Fraunhofer schließt eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel aus. Spätere Einwendungen wegen offener oder verdeckter Mängel sind damit ausgeschlossen.

11.3
Fraunhofer haftet nicht für inhaltliche Mängel der im Volltext abrufbaren Dokumente, insbesondere für die inhaltliche Richtigkeit, die Aktualität sowie die Verwendbarkeit der Volltext-Dokumente für den Kunden.

11.4
Für Mängelansprüche einschließlich vertraglicher Schadensersatzansprüche gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr nach Anspruchsentstehung und Kenntnis bzw. grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Unkenntnis der den Anspruch begründenden Umstände. Ist der Kunde Verbraucher i. S. v. § 13 BGB gilt eine Ausschlussfrist von 2 Jahren nach Anspruchsentstehung und Kenntnis bzw. grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Unkenntnis der den Anspruch begründenden Umstände. Dies gilt nicht für Ansprüche, die auf einem vorsätzlichen Verhalten von Fraunhofer beruhen.
12.   Haftung
12.1
Fraunhofer übernimmt keine Haftung für Störungen der Erreichbarkeit der Datenbank, wenn die Ursachen von Störungen nicht im Einflussbereich von Fraunhofer liegen. Hierunter fallen u. a. Funktionsstörungen der Telefonleitungen zum Server, auf dem sich die Datenbank befindet, Strom- und Serverausfälle, soweit die Server nicht im Einflussbereich von Fraunhofer stehen sowie Naturkatastrophen, kriegerische Handlungen, Sabotage und sonstige Fälle höherer Gewalt.

12.2
Eine Haftung von Fraunhofer für Schäden durch missbräuchliche Verwendung, Weitergabe oder den Verlust von Zugangsdaten des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde hat die unbefugte Nutzung durch einen Dritten nicht zu vertreten.

12.3
Eine Haftung von Fraunhofer für Schäden, die der Kunde aufgrund inhaltlicher Fehler der abgerufenen Dokumente erleidet, ist ausgeschlossen.

12.4
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Fraunhofer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, mithin solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). In diesen Fällen haftet Fraunhofer nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Fraunhofer auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von Fraunhofer gilt.

12.5
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
13.   Laufzeit des Vertrages bei Abonnements; Kündigung
13.1
Vereinbaren die Parteien ein Abonnement einer Datenbank ohne Laufzeitverlängerung, läuft der Vertrag über die Nutzung der Datenbank (mit oder ohne DVD) für einen Zeitraum von 12 Monaten ("Vertragsperiode") und endet mit deren Ablauf.
Vereinbaren die Parteien ein Abonnement einer Datenbank mit Laufzeitverlängerung, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der ersten 12 Monate stets automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragsperiode schriftlich gekündigt wird.

13.2
Nimmt der Kunde den Info-Mailing-Service (Ziff. 4.4) in Anspruch, läuft der Vertrag für einen Zeitraum von 12 Monaten ("Vertragsperiode") und verlängert sich nach deren Ablauf stets automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragsperiode schriftlich gekündigt wird.

13.3
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt vor, wenn der kündigenden Partei die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist. Vor einer solchen Kündigung ist grundsätzlich eine Abmahnung erforderlich, es sei denn, das Vertrauensverhältnis ist so nachhaltig gestört, dass eine sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt erscheint. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt für Fraunhofer insbesondere vor,

- wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen trotz zweifacher Mahnung in Verzug gerät;

- wenn der Kunde vorsätzlich den technischen Betrieb der Datenbanken stört;

- wenn der Kunde die ihm eingeräumten Nutzungsbefugnisse gemäß Ziff. 5.3 und die ihm eingeräumten Nutzungsrechte gemäß Ziff. 7 nachhaltig überschreitet.
14.   Änderungen der Nutzungsbedingungen
14.1
Fraunhofer behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen während der Vertragslaufzeit zu ändern. Änderungen kündigt Fraunhofer dem Kunden mindestens 30 Kalendertage vor deren Wirksamwerden in Textform an. Die Änderungen gelten als wirksam vereinbart, sofern der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach ihrer Bekanntgabe in Textform widerspricht.

14.2
Im Fall des Widerspruchs ist Fraunhofer berechtigt, das bestehende Vertragsverhältnis mit einer Frist von 30 Kalendertagen außerordentlich zu kündigen.

14.3
Auf die Möglichkeit des Widerspruchs und deren Folgen wird Fraunhofer den Kunden in der Ankündigung der Änderungen hinweisen.
15.   Schlussbestimmungen
15.1
Ist der Kunde Kaufmann i. S. d. HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, ist Erfüllungsort für die Leistungen von Fraunhofer Stuttgart, der Sitz des Fraunhofer IRB. Erfüllungsort für Zahlungen des Kunden ist München.

15.2
Ist der Kunde Kaufmann i. S. d. HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, so ist die Stadt München ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Fraunhofer und dem Kunden.

15.3
Auf Verträge zwischen Fraunhofer und dem Kunden ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.

15.4
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen unberührt.

15.5
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit.
Das Fraunhofer IRB nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle nicht teil.

Stand: Februar 2017